Keine Veränderung der Auflösungsart durch geringfügige Verschiebung des Kündigungstermins : OGH 8 Ob A 310/95 v.30.11.1995

(AngG § 23 Abs.7) / Eine geringfügige Korrektur des Kündigungstermins nach einer Arbeitnehmerkündigung auf Wunsch des Arbeitgebers zur Einschulung eines Nachfolgers gegen eine entsprechende zusätzliche Entlohnung (freiwillige Abfertigung) bewirkt keine Änderung der Auflösungsart in eine einvernehmli...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
347.439 Vertragsauflösung
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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