Pensionsrückstellung im Handels-und Steuerrecht

Für die Steuerbilanz ist grundsätzlich die Handelsbilanz massgeblich. Praktisch schränkt das Steuerrecht diesen Grundsatz immer stärker ein. Zuletzt hat die Neufassung des Par.9 EStG Aufsehen erregt, der einigen Rückstellungen die steuerliche Wirksamkeit versagt (z.B. Jubiläumsgeldern).

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (14 (1996) Nr.1 S.37-39)
VerfasserIn: Lindner, Max
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.171 Pensionskasse
347.7 Handelsrecht
336.72 Kapitalbildung
336.121.2 Finanzplanung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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