Europarecht ist stets anzuwenden : Strassburger Richter schlachteten eine der 'heiligsten Kühe' unserer Rechtsordnung

In seinem Urteil Gradinger gegen Österreich vom 23.10.1995 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) Österreich wegen Verletzung des Verbots der Doppelbestrafung nach dem Siebten Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1995)
VerfasserIn: Weh, Wilfried Ludwig
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.12.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 Europäischer_Gerichtshof_für_Menschenrechte
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:In seinem Urteil Gradinger gegen Österreich vom 23.10.1995 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) Österreich wegen Verletzung des Verbots der Doppelbestrafung nach dem Siebten Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog