Zustimmung des Betriebsrats zu Zeiterfassungssystemen : OLG Wien 9 Ra 123/95 v.20.10.1995, Revision zulässig

(ArbVG Par.96 Abs.1 Z.3, Par.96a) / Die Einführung einer ADV-unterstützten Erfassung von Arbeitszeit, Krankenständen und Urlaub bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrats.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
331.81 Arbeitszeit
331.15 Mitbestimmung
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ArbVG Par.96 Abs.1 Z.3, Par.96a) / Die Einführung einer ADV-unterstützten Erfassung von Arbeitszeit, Krankenständen und Urlaub bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrats.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog