Leistungsanspruch bei U-Haft : OGH 10 Ob S 24/95 v.19.9.1995

(ASVG Par.89 Abs.1 Z.1) / Ein Leistungsanspruch aus der Unfall- oder Pensionsversicherung ruht während einer U-Haft auch dann nicht, wenn diese nachträglich auf eine Strafe angerechnet wird. Für die Anwendung des Par.89 Abs.1 Z.1 ASVG ist entscheidend, wann nach dem Ende der U-Haft die Verbüssung de...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
343.126 Untersuchungshaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ASVG Par.89 Abs.1 Z.1) / Ein Leistungsanspruch aus der Unfall- oder Pensionsversicherung ruht während einer U-Haft auch dann nicht, wenn diese nachträglich auf eine Strafe angerechnet wird. Für die Anwendung des Par.89 Abs.1 Z.1 ASVG ist entscheidend, wann nach dem Ende der U-Haft die Verbüssung der Freiheitsstrafe begonnen hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog