Leistungsanspruch bei U-Haft : OGH 10 Ob S 24/95 v.19.9.1995
(ASVG Par.89 Abs.1 Z.1) / Ein Leistungsanspruch aus der Unfall- oder Pensionsversicherung ruht während einer U-Haft auch dann nicht, wenn diese nachträglich auf eine Strafe angerechnet wird. Für die Anwendung des Par.89 Abs.1 Z.1 ASVG ist entscheidend, wann nach dem Ende der U-Haft die Verbüssung de...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.01.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
343.126 Untersuchungshaft 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ASVG Par.89 Abs.1 Z.1) / Ein Leistungsanspruch aus der Unfall- oder Pensionsversicherung ruht während einer U-Haft auch dann nicht, wenn diese nachträglich auf eine Strafe angerechnet wird. Für die Anwendung des Par.89 Abs.1 Z.1 ASVG ist entscheidend, wann nach dem Ende der U-Haft die Verbüssung der Freiheitsstrafe begonnen hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |