Heranziehung von Lehrlingen zu berufsfremden Tätigkeiten : OGH 8 Ob A 280/95 v.14.9.1995

(BAG Par.9 Abs.2, Par.15 Abs.4) / Der vorzeitige Austritt eines Kfz-Mechanikerlehrlings wegen Heranziehung zum Autopolieren ist ungerechtfertigt, wenn die Heranziehung nicht übermässig erfolgt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Lehrvertrag
331.13 Austritt: Arbeit
331.861 Lehrlingsausbildung
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(BAG Par.9 Abs.2, Par.15 Abs.4) / Der vorzeitige Austritt eines Kfz-Mechanikerlehrlings wegen Heranziehung zum Autopolieren ist ungerechtfertigt, wenn die Heranziehung nicht übermässig erfolgt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog