Heranziehung von Lehrlingen zu berufsfremden Tätigkeiten : OGH 8 Ob A 280/95 v.14.9.1995
(BAG Par.9 Abs.2, Par.15 Abs.4) / Der vorzeitige Austritt eines Kfz-Mechanikerlehrlings wegen Heranziehung zum Autopolieren ist ungerechtfertigt, wenn die Heranziehung nicht übermässig erfolgt.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.01.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Lehrvertrag
331.13 Austritt: Arbeit 331.861 Lehrlingsausbildung 331.14 Arbeitsordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (BAG Par.9 Abs.2, Par.15 Abs.4) / Der vorzeitige Austritt eines Kfz-Mechanikerlehrlings wegen Heranziehung zum Autopolieren ist ungerechtfertigt, wenn die Heranziehung nicht übermässig erfolgt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |