Ernennung auf eine Richter-Planstelle : VfGH B 665/95 v.30.11.1995
Wird dem erstgereihten Bewerber eines Besetzungsvorschlages durch das BMJ für einen Richterdienstposten eine Frau als Mitbewerber vorgezogen und auf die betreffende Planstelle ernannt, greift das Ernennungsdekret nicht in die Rechtssphäre des übergangenen Bewerbers ein.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.01.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.082.38 Beamte: Anstellung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 347.962 Richterin 347.962 Richter 34.038 Rechtsprechung |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird dem erstgereihten Bewerber eines Besetzungsvorschlages durch das BMJ für einen Richterdienstposten eine Frau als Mitbewerber vorgezogen und auf die betreffende Planstelle ernannt, greift das Ernennungsdekret nicht in die Rechtssphäre des übergangenen Bewerbers ein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |