Günstigkeitsvergleich bei KVHaushaltszulagen : OLG Wien 10 Ra 48/95 v.28.8.1995

(ArbVG Par.3) / Liegen die Entgeltleistungen des Arbeitgebers im Durchschnitt etwa 20 % über jenen des Kollektivvertrag und nach Betriebsordnung aber nur zwischen S 500,- und S 1000,- im Jahr, kann von einer Schlechterstellung der Arbeitnehmer im Sinne des Par.3 ArbVG nicht gesprochen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Lohnzulage
331.116 Betriebsvereinbarung
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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