Stillschweigende Zustimmung eines Syndikus zu das Honorar beeinflussenden Massnahmen : OGH 8 Ob A 264, 265/95 v.13.7.1995

(ABGB Par.863, Par.1151, Par.914) / Hat der Syndikus eines Unternehmens bei Betrauung anderer Rechtsanwälte mit Rechtsfällen des Unternehmens in der Regel Anspruch auf Verdoppelung seines Honorars, wenn er der Betrauung zustimmt, muss zur Frage, ob diese Zustimmung auch stillschweigend erfolgen kann...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.965 Rechtsanwalt: Honorar
331.116 Arbeitsvertrag
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ABGB Par.863, Par.1151, Par.914) / Hat der Syndikus eines Unternehmens bei Betrauung anderer Rechtsanwälte mit Rechtsfällen des Unternehmens in der Regel Anspruch auf Verdoppelung seines Honorars, wenn er der Betrauung zustimmt, muss zur Frage, ob diese Zustimmung auch stillschweigend erfolgen kann, geklärt werden, in welchen Sonderfällen kein Anspruch auf Entgeltverdoppelung besteht.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog