Entgeltanspruch von arbeitnehmerähnlichen Personen : OGH 9 Ob A 48, 1008/95 v.26.4.1995

Par.1152 ABGB ist nach seinem Wortlaut nur dann anwendbar, wenn der (Arbeits- oder Werk-)Vertrag selbst keine Entgeltvereinbarung enthält. Haben hingegen die Parteien eine Vereinbarung über die Höhe des (Arbeits- oder Werk-)Lohnes getroffen, sind sie an diese Abrede auch dann gebunden, wenn das solc...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.23 Lohnform
331.116 Arbeitsvertrag
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Par.1152 ABGB ist nach seinem Wortlaut nur dann anwendbar, wenn der (Arbeits- oder Werk-)Vertrag selbst keine Entgeltvereinbarung enthält. Haben hingegen die Parteien eine Vereinbarung über die Höhe des (Arbeits- oder Werk-)Lohnes getroffen, sind sie an diese Abrede auch dann gebunden, wenn das solcherart vereinbarte Entgelt im Einzelfall nicht angemessen im Sinne des Par.1152 ABGB sein sollte.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog