Entgeltanspruch von arbeitnehmerähnlichen Personen : OGH 9 Ob A 48, 1008/95 v.26.4.1995
Par.1152 ABGB ist nach seinem Wortlaut nur dann anwendbar, wenn der (Arbeits- oder Werk-)Vertrag selbst keine Entgeltvereinbarung enthält. Haben hingegen die Parteien eine Vereinbarung über die Höhe des (Arbeits- oder Werk-)Lohnes getroffen, sind sie an diese Abrede auch dann gebunden, wenn das solc...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.01.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.23 Lohnform
331.116 Arbeitsvertrag 331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Par.1152 ABGB ist nach seinem Wortlaut nur dann anwendbar, wenn der (Arbeits- oder Werk-)Vertrag selbst keine Entgeltvereinbarung enthält. Haben hingegen die Parteien eine Vereinbarung über die Höhe des (Arbeits- oder Werk-)Lohnes getroffen, sind sie an diese Abrede auch dann gebunden, wenn das solcherart vereinbarte Entgelt im Einzelfall nicht angemessen im Sinne des Par.1152 ABGB sein sollte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |