Einfuhrregelung im Rahmen der Bananenmarktordnung : EuGH Rs. C-389/93 v.8.6.1995
Art.19 I lit.c Verordnung (EWG) Nr.404/93 und Art.2 lit.c Verordnung (EWG) Nr.1442/93 sind dahin auszulegen, dass der Marktbeteiligte zu dem Zeitpunkt, zu dem er seine Eintragung als Marktbeteiligter der Gruppe C beantragt, nicht bereits mit der Vermarktung von Bananen tätig geworden sein muss.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (6 (1995) Nr.20 S.711-714)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.10.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 382:63 Agrarimport
635 Viktualien 338.82 Lizenzvertrag 351.82 Marktordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Deutschland |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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