Einfuhrregelung im Rahmen der Bananenmarktordnung : EuGH Rs. C-389/93 v.8.6.1995

Art.19 I lit.c Verordnung (EWG) Nr.404/93 und Art.2 lit.c Verordnung (EWG) Nr.1442/93 sind dahin auszulegen, dass der Marktbeteiligte zu dem Zeitpunkt, zu dem er seine Eintragung als Marktbeteiligter der Gruppe C beantragt, nicht bereits mit der Vermarktung von Bananen tätig geworden sein muss.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (6 (1995) Nr.20 S.711-714)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:382:63 Agrarimport
635 Viktualien
338.82 Lizenzvertrag
351.82 Marktordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Deutschland
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Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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