Versetzung unkündbarer Dienstnehmer : OGH 8 Ob A 21/95 v.14.9.1995

Die Versetzung eines unkündbaren Dienstnehmers ist auch ohne seine Zustimmung zulässig, wenn er seine bisherigen Dienste infolge Dienstunfähigkeit nicht mehr, aber andere, ihm billigerweise zumutbare Dienste, noch verrichten kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (6 (1995) Nr.12)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.024.3 Arbeitsleistung
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Versetzung eines unkündbaren Dienstnehmers ist auch ohne seine Zustimmung zulässig, wenn er seine bisherigen Dienste infolge Dienstunfähigkeit nicht mehr, aber andere, ihm billigerweise zumutbare Dienste, noch verrichten kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog