Versetzung unkündbarer Dienstnehmer : OGH 8 Ob A 21/95 v.14.9.1995
Die Versetzung eines unkündbaren Dienstnehmers ist auch ohne seine Zustimmung zulässig, wenn er seine bisherigen Dienste infolge Dienstunfähigkeit nicht mehr, aber andere, ihm billigerweise zumutbare Dienste, noch verrichten kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (6 (1995) Nr.12)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.024.3 Arbeitsleistung 331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Versetzung eines unkündbaren Dienstnehmers ist auch ohne seine Zustimmung zulässig, wenn er seine bisherigen Dienste infolge Dienstunfähigkeit nicht mehr, aber andere, ihm billigerweise zumutbare Dienste, noch verrichten kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |