Räumung der Dienstwohnung : OGH 8 Ob A 252/95 v.14.9.1995

(ABGB Par.366, Par.377) / Der Arbeitgeber ist zur Räumungsklage einer titellos durch einen ehemaligen Arbeitnehmer benützten Dienstwohnung auch dann berechtigt, wenn er nicht Eigentümer ist und seine eigene Nutzungsberechtigung abgelaufen ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.833 Dienstwohnung
331.13 Kündigung: Arbeit
347.453 Mietvertrag
347.439 Vertragsauflösung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ABGB Par.366, Par.377) / Der Arbeitgeber ist zur Räumungsklage einer titellos durch einen ehemaligen Arbeitnehmer benützten Dienstwohnung auch dann berechtigt, wenn er nicht Eigentümer ist und seine eigene Nutzungsberechtigung abgelaufen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog