Räumung der Dienstwohnung : OGH 8 Ob A 252/95 v.14.9.1995
(ABGB Par.366, Par.377) / Der Arbeitgeber ist zur Räumungsklage einer titellos durch einen ehemaligen Arbeitnehmer benützten Dienstwohnung auch dann berechtigt, wenn er nicht Eigentümer ist und seine eigene Nutzungsberechtigung abgelaufen ist.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.01.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.833 Dienstwohnung
331.13 Kündigung: Arbeit 347.453 Mietvertrag 347.439 Vertragsauflösung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ABGB Par.366, Par.377) / Der Arbeitgeber ist zur Räumungsklage einer titellos durch einen ehemaligen Arbeitnehmer benützten Dienstwohnung auch dann berechtigt, wenn er nicht Eigentümer ist und seine eigene Nutzungsberechtigung abgelaufen ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |