Nebenbeschäftigung neben Vollbeschäftigung : OGH 9 Ob A 75/95 v.28.6.1995
GewO § 82 lit, e, AZG § 2 Abs2. Ein Arbeiter, der neben einer Vollbeschäftigung ein weiteres die Grenzen des AZG überschreitendes Dienstverhältnis eingeht, kann wegen abträglicher Verwendung seiner Arbeitskraft in einem Nebengeschäft entlassen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1995) Nr.4703)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.12.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.142 Nebenerwerb 331.81 Arbeitszeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | GewO § 82 lit, e, AZG § 2 Abs2. Ein Arbeiter, der neben einer Vollbeschäftigung ein weiteres die Grenzen des AZG überschreitendes Dienstverhältnis eingeht, kann wegen abträglicher Verwendung seiner Arbeitskraft in einem Nebengeschäft entlassen werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |