Nebenbeschäftigung neben Vollbeschäftigung : OGH 9 Ob A 75/95 v.28.6.1995

GewO § 82 lit, e, AZG § 2 Abs2. Ein Arbeiter, der neben einer Vollbeschäftigung ein weiteres die Grenzen des AZG überschreitendes Dienstverhältnis eingeht, kann wegen abträglicher Verwendung seiner Arbeitskraft in einem Nebengeschäft entlassen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1995) Nr.4703)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.12.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.142 Nebenerwerb
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:GewO § 82 lit, e, AZG § 2 Abs2. Ein Arbeiter, der neben einer Vollbeschäftigung ein weiteres die Grenzen des AZG überschreitendes Dienstverhältnis eingeht, kann wegen abträglicher Verwendung seiner Arbeitskraft in einem Nebengeschäft entlassen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog