Beginn der Kündigungsanfechtungsfrist : OGH 8 Ob A 266/95 v.14.9.1995 in Bestätigung von OLG Wien 9 Ra 16/95 v.3.4.1995
Arb VG § 105 Abs.4. Die Frist für die Anfechtung durch den Betriebsrat kann frühestens mit dem Zugang der Kündigung an den Arbeitnehmer und nicht durch eine vorzeitige Verständigung des Betriebsrats vom Ausspruch der Kündigung in Gang gesetzt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1995) Nr.4703)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.12.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsfrist
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsfrist | Dokument Nr. A-860782 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |