Beginn der Kündigungsanfechtungsfrist : OGH 8 Ob A 266/95 v.14.9.1995 in Bestätigung von OLG Wien 9 Ra 16/95 v.3.4.1995
Arb VG § 105 Abs.4. Die Frist für die Anfechtung durch den Betriebsrat kann frühestens mit dem Zugang der Kündigung an den Arbeitnehmer und nicht durch eine vorzeitige Verständigung des Betriebsrats vom Ausspruch der Kündigung in Gang gesetzt werden.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1995) Nr.4703)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.12.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsfrist
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Arb VG § 105 Abs.4. Die Frist für die Anfechtung durch den Betriebsrat kann frühestens mit dem Zugang der Kündigung an den Arbeitnehmer und nicht durch eine vorzeitige Verständigung des Betriebsrats vom Ausspruch der Kündigung in Gang gesetzt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |