Beharrliche Pflichtenvernachlässigung durch Autobuslenker nach Alkoholgenuss : OGH 9 Ob A 34/95 v.26.4.1995
Das Lenken eines Autobusses nach dem Genuss von Alkohol (1 bis 2 Krügel Bier) durch einen Buslenker stellt eine beharrliche Vernachlässigung seiner aus seinem Dienstverhältnis geschuldeten Pflichten dar und berechtigt zur Entlassung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 31.10.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
613.81 Alkoholismus 331.011 Arbeitspflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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