Warnpflicht gegenüber dem Bürgen : OGH 10 Ob 524/94 v.11.4.1995

§ 871, § 1360 ABGB - Eine Warnpflicht gegenüber dem Bürgen besteht ausnahmsweise dann, wenn der Gläubiger schon Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder dem unmittelbar bevorstehenden wirtschaftlichen Zusammenbruch des Hauptschuldners hat und diesem gerade wegen der Bürgschaft trotzdem noch Kredit...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (43 (1995) Nr.11)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
347.51 Haftpflicht
001.9 Information
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.468 Bürgschaft Dokument Nr. A-860654 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage