Warnpflicht gegenüber dem Bürgen : OGH 10 Ob 524/94 v.11.4.1995
§ 871, § 1360 ABGB - Eine Warnpflicht gegenüber dem Bürgen besteht ausnahmsweise dann, wenn der Gläubiger schon Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder dem unmittelbar bevorstehenden wirtschaftlichen Zusammenbruch des Hauptschuldners hat und diesem gerade wegen der Bürgschaft trotzdem noch Kredit...
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Veröffentlicht in: | Bank - Archiv (43 (1995) Nr.11)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.468 Bürgschaft
347.51 Haftpflicht 001.9 Information 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | § 871, § 1360 ABGB - Eine Warnpflicht gegenüber dem Bürgen besteht ausnahmsweise dann, wenn der Gläubiger schon Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder dem unmittelbar bevorstehenden wirtschaftlichen Zusammenbruch des Hauptschuldners hat und diesem gerade wegen der Bürgschaft trotzdem noch Kredit gewährt oder sonst eine für den Bürgen besonders gefährliche Situation erkennen musste. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |