Frühwarnsystem - Anrechnung einvernehmlicher Lösungen auf Schwellwerte : OGH 8 Ob A 258/95 v.13.7.1995

In die Meldepflicht gem. § 45a AMFG sind auch einvernehmliche Lösungen einzubeziehen, die über Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (6 (1995) Nr.11)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.61 Arbeitsmarktförderung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsvertrag
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.61 Arbeitsmarktförderung Dokument Nr. A-860349 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage