Frühwarnsystem - Anrechnung einvernehmlicher Lösungen auf Schwellwerte : OGH 8 Ob A 258/95 v.13.7.1995
In die Meldepflicht gem. § 45a AMFG sind auch einvernehmliche Lösungen einzubeziehen, die über Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (6 (1995) Nr.11)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.61 Arbeitsmarktförderung
331.13 Kündigung: Arbeit 331.116 Arbeitsvertrag 347.439 Vertragsauflösung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In die Meldepflicht gem. § 45a AMFG sind auch einvernehmliche Lösungen einzubeziehen, die über Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |