Betriebs-und Anlagenbegriff bei bewilligungsfreien Montagearbeiten : VwGH 94/09/0304 v.21.9.1995

(AuslBG § 18 Abs.3) / Auch ein Gebäude, das der Unterbringung einer Bankfiliale dient, ist eine Anlage, bei der die mit ihr zusammenhängenden Arbeiten (Montage) durch Ausländer nicht der Bewilligungspflicht, sondern der blossen Meldepflicht unterliegen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sin...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.12.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
658.2 Betriebsanlage
331.116 Betrieb: Arbeitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.62 Ausländerbeschäftigung Dokument Nr. A-860347 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage