Vorzeitiger Austritt wegen Gesundheitsgefährdung : OGH 9 Ob A 42/95 v.29.3.1995
(AngG § 26 Z.1) / Kann ein Arbeitnehmer die vertragsmässig vereinbarte Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben und nimmt der Arbeitgeber ein diesbezügliches ärztliches Attest nicht zum Anlass, den Arbeitnehmer anderweitig zu verwenden, ist sein vorzeitiger Austritt berechtigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.12.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Austritt: Arbeit
351.77 Gesundheitsschutz 65.012.4 Unternehmerverhalten 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Austritt: Arbeit | Dokument Nr. A-859974 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |