Ungerechtfertigte Entlassung bei Unkenntnis der Schwangerschaft : OGH 8 Ob A 233/95 v.18.8.1995 in teilweiser Aufhebung von OLG Wien 33 Ra 80/94 v.2.8.1994

(MSchG § 12) / Eine der Bestimmung des § 12 MSchG nicht entsprechende Entlassung kann das Dienstverhältnis einer Arbeitnehmerin auch dann nicht beenden, wenn die Tatsache der Schwangerschaft nicht unmittelbar nach Wegfall eines Hinderungsgrundes mitgeteilt wurde.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.11.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.13 Entlassung: Arbeit
618.2 Schwangerschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(MSchG § 12) / Eine der Bestimmung des § 12 MSchG nicht entsprechende Entlassung kann das Dienstverhältnis einer Arbeitnehmerin auch dann nicht beenden, wenn die Tatsache der Schwangerschaft nicht unmittelbar nach Wegfall eines Hinderungsgrundes mitgeteilt wurde.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog