Verweisung von Angestellten der dritten Führungsebene : OGH 10 Ob S 46/95 v.11.4.1995
(ASVG § 273 Abs.1) / Ein Angestellte der dritten Führungsebene kann auf kaufmännische oder administrative Tätigkeiten einer unmittelbar nachgeordneten Verwendungsgruppe verwiesen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.08.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368-03 Berufsunfähigkeit
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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