Fiskus verfügt Schonfrist für Doppelverdiener

'Steuererklärungen müssen erst bis 30.September abgegeben werden'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Nolz, Wolfgang
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
336.2 Lohnsteuer
336.07 Finanzverwaltung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer Dokument Nr. A-859363 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage