Zu den Voraussetzungen des Verfahrens gem. § 54 Abs 2 ASGG : OGH 9 Ob A 614/93 v.16.11.1994

Nur eine abgeschlossene, wirksame Betriebsvereinbarung (BV) bestimmt das zwischen AG und Arbeitnehmer (AN) bestehende Rechtsverhältnis. Nur eine solche BV unterliegt der Kontrolle des OGH gem § 54 Abs 2 ASGG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (45 (1995) Nr.5)
VerfasserIn: Kuderna, Friedrich
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
331.116 Betriebsvereinbarung
331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nur eine abgeschlossene, wirksame Betriebsvereinbarung (BV) bestimmt das zwischen AG und Arbeitnehmer (AN) bestehende Rechtsverhältnis. Nur eine solche BV unterliegt der Kontrolle des OGH gem § 54 Abs 2 ASGG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog