Finanzierungsleasing : OGH 1 Ob 579/94 v.27.2.1995

Wurde dem Leasingnehmer das dem Leasinggeber gegenüber dem Lieferanten zustehende Wandlungsrecht übertragen, so wird dem Leasingvertrag durch die Wandlung des Liefervertrages erst dann die Geschäftsgrundlage entzogen, wenn entweder der Leasinggeber der Wandlungsvereinbarung zustimmt oder wenn diese...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (43 (1995) Nr.10 S.813-818)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.91 Leasing
658.8 Absatzpolitik
65.02 Geschäftsbedingung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Wurde dem Leasingnehmer das dem Leasinggeber gegenüber dem Lieferanten zustehende Wandlungsrecht übertragen, so wird dem Leasingvertrag durch die Wandlung des Liefervertrages erst dann die Geschäftsgrundlage entzogen, wenn entweder der Leasinggeber der Wandlungsvereinbarung zustimmt oder wenn diese der materiellen Rechtslage entspricht. Ab Wandlung ist der Leasingnehmer von der Verpflichtung zur Leistung der Leasingraten frei.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog