Zur urheberrechtlichen Einordnung der digitalen Werkvermittlung : Anmerkung zur OGH-Entscheidung 'APA-Bildfunknetz', 4 Ob 1091/94
1. Wird ein Lichtbild über das Bildfunknetz einer Presseagentur an österreichische Zeitungen und den ORF übermittelt, wobei ein (gleichzeitiger) Ausdruck bei den Empfängern erfolgt, ist hierin eine (neuerliche) Vervielfältigung und Verbreitung zu erblicken / 2. Wurde das Lichtbild mit einem 'Sp...
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Veröffentlicht in: | Medien und Recht (13 (1995) Nr.4 S.125-126 u. 143)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
681.7 Bildträger 07 Presse 384 Telekommunikation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 1. Wird ein Lichtbild über das Bildfunknetz einer Presseagentur an österreichische Zeitungen und den ORF übermittelt, wobei ein (gleichzeitiger) Ausdruck bei den Empfängern erfolgt, ist hierin eine (neuerliche) Vervielfältigung und Verbreitung zu erblicken / 2. Wurde das Lichtbild mit einem 'Sperrvermerk' versehen, wonach es nur für eine bestimmt bezeichnete Redaktion einer bestimmten Zeitung bestimmt war, ändert dies nichts an der vollendeten Verbreitung an die Öffentlichkit. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |