Nichtigkeit einer Betriebsratswahl : OGH 8 Ob S 14/95 v.22.6.1995
Eine vor dem Eintritt der Verjährung abgegebene Erklärung des Arbeitgebers, auf den Einwand der Verjährung (nicht konsumierten Urlaubs) zu verzichten, ist gemäss § 1502 ABGB unwirksam die Replik der Arglist kann im Verfahren nach dem IESG nicht erhoben werden.
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Veröffentlicht in: | Wirtschaftsrechtliche Blätter (9 (1995) Nr.10 S.418-420)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Entgeltsicherung
331.817(094.5) Urlaubsrecht 331.225 Urlaubsentgelt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine vor dem Eintritt der Verjährung abgegebene Erklärung des Arbeitgebers, auf den Einwand der Verjährung (nicht konsumierten Urlaubs) zu verzichten, ist gemäss § 1502 ABGB unwirksam die Replik der Arglist kann im Verfahren nach dem IESG nicht erhoben werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |