Nichtigkeit einer Betriebsratswahl : OGH 8 Ob S 14/95 v.22.6.1995

Eine vor dem Eintritt der Verjährung abgegebene Erklärung des Arbeitgebers, auf den Einwand der Verjährung (nicht konsumierten Urlaubs) zu verzichten, ist gemäss § 1502 ABGB unwirksam die Replik der Arglist kann im Verfahren nach dem IESG nicht erhoben werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaftsrechtliche Blätter (9 (1995) Nr.10 S.418-420)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine vor dem Eintritt der Verjährung abgegebene Erklärung des Arbeitgebers, auf den Einwand der Verjährung (nicht konsumierten Urlaubs) zu verzichten, ist gemäss § 1502 ABGB unwirksam die Replik der Arglist kann im Verfahren nach dem IESG nicht erhoben werden.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog