Wer keinen Schaden hat, hat doch den Spott? : Bemerkungen zu OGH 23.3.1995 6 Ob 550/95

Der Inhaberin eines Girokontos wurden aus einem versperrten Pkw 27 unausgefüllte Scheckformulare sowie die Scheckkarte gestohlen. Mehrere Schecks wurden mit gefälschten Unterschriften bei einer ausländischen Bank präsentiert und eingelöst. Die Schecks hätten nach Ansicht des Klägers wegen rechtzeiti...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaftsrechtliche Blätter (9 (1995) Nr.10 S.389-395)
VerfasserIn: Zib, Christian
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.711 Diebstahl
347.513 Schadenersatz
336.71 Bank
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Inhaberin eines Girokontos wurden aus einem versperrten Pkw 27 unausgefüllte Scheckformulare sowie die Scheckkarte gestohlen. Mehrere Schecks wurden mit gefälschten Unterschriften bei einer ausländischen Bank präsentiert und eingelöst. Die Schecks hätten nach Ansicht des Klägers wegen rechtzeitiger Diebstahlsmeldung und wegen erkennbaren Abweichens der Ausstellerunterschriften von der Unterschrift der Kontoinhaberin laut Unterschriftsprobe nicht eingelöst werden dürfen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog