Diebstahl bei Schwesterunternehmen : OGH 9 Ob A 53/95 v.10.5.1995

Der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit schliesst auch ein ausserdienstliches Verhalten mit ein. Begeht eine als Kassierin und Verkäuferin beschäftigte Arbeitnehmerin einen Ladendiebstahl in einem 'Schwesterunternehmen' des Arbeitgebers, das im gleichen Gebäude untergebracht ist, s...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaftsrechtliche Blätter (9 (1995) Nr.10 S.417-418)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.711 Diebstahl
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit schliesst auch ein ausserdienstliches Verhalten mit ein. Begeht eine als Kassierin und Verkäuferin beschäftigte Arbeitnehmerin einen Ladendiebstahl in einem 'Schwesterunternehmen' des Arbeitgebers, das im gleichen Gebäude untergebracht ist, so setzt sie damit einen Entlassungsgrund, auch wenn sie bereits mehr als 20 Jahre anstandslose Dienstleistungen erbracht hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog