Bewertung des Streitgegenstandes : OGH 5 Ob 32/94 v.22.11.1994

Die Streitanmerkung setzt nicht voraus, dass der durch die Einverleibung der Löschung des Pfandrechts Begünstigte an der strafbaren Handlung des Treuhänders teilnahm, die zur Einverleibung führte. Soll bei einer Einverleibung der Löschung die Streitanhängigkeit angemerkt werden, so ist das gelöschte...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (43 (1995) Nr.7 S.542-544)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.466 Pfandrecht
333.34 Grundbuch
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Streitanmerkung setzt nicht voraus, dass der durch die Einverleibung der Löschung des Pfandrechts Begünstigte an der strafbaren Handlung des Treuhänders teilnahm, die zur Einverleibung führte. Soll bei einer Einverleibung der Löschung die Streitanhängigkeit angemerkt werden, so ist das gelöschte Pfandrecht wieder im Hauptbuch darzustellen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog