Umfang des Weisungsrechts : OGH 8 Ob A 309/94 v.24.5.1995

(ABGB § 1153) / Einem Arbeitgeber ist es nicht verwehrt, Arbeitnehmer, die nicht zu besonders spezifizierten Arbeiten aufgenommen wurden, zu betrieblich notwendigen oder zwecks gleichmässiger Belastung seiner Arbeitnehmer zweckmässigen geringfügigen anderen Tätigkeiten heranzuziehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.14 Arbeitsordnung
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.14 Arbeitsordnung Dokument Nr. A-856202 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage