Umfang des Weisungsrechts : OGH 8 Ob A 309/94 v.24.5.1995

(ABGB § 1153) / Einem Arbeitgeber ist es nicht verwehrt, Arbeitnehmer, die nicht zu besonders spezifizierten Arbeiten aufgenommen wurden, zu betrieblich notwendigen oder zwecks gleichmässiger Belastung seiner Arbeitnehmer zweckmässigen geringfügigen anderen Tätigkeiten heranzuziehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.14 Arbeitsordnung
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ABGB § 1153) / Einem Arbeitgeber ist es nicht verwehrt, Arbeitnehmer, die nicht zu besonders spezifizierten Arbeiten aufgenommen wurden, zu betrieblich notwendigen oder zwecks gleichmässiger Belastung seiner Arbeitnehmer zweckmässigen geringfügigen anderen Tätigkeiten heranzuziehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog