Umfang des Weisungsrechts : OGH 8 Ob A 309/94 v.24.5.1995
(ABGB § 1153) / Einem Arbeitgeber ist es nicht verwehrt, Arbeitnehmer, die nicht zu besonders spezifizierten Arbeiten aufgenommen wurden, zu betrieblich notwendigen oder zwecks gleichmässiger Belastung seiner Arbeitnehmer zweckmässigen geringfügigen anderen Tätigkeiten heranzuziehen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.10.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.14 Arbeitsordnung
331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ABGB § 1153) / Einem Arbeitgeber ist es nicht verwehrt, Arbeitnehmer, die nicht zu besonders spezifizierten Arbeiten aufgenommen wurden, zu betrieblich notwendigen oder zwecks gleichmässiger Belastung seiner Arbeitnehmer zweckmässigen geringfügigen anderen Tätigkeiten heranzuziehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |