Weisungswidrige Inanspruchnahme von Personalrabatt : OGH 9 Ob A 66/95 v.6.6.1995

(GewO § 82 lit.d) / Die weisungswidrige Inanspruchnahme von Personalrabatt durch Einkauf im eigenen Namen für Dritte rechtfertigt auch bei strafbarem Verhalten keine Entlassung, wenn der Personaleinkauf bislang nur mangelhaft kontrolliert wurde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
658.881 Rabatt
331.17 Sozialleistung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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