Weisungswidrige Inanspruchnahme von Personalrabatt : OGH 9 Ob A 66/95 v.6.6.1995
(GewO § 82 lit.d) / Die weisungswidrige Inanspruchnahme von Personalrabatt durch Einkauf im eigenen Namen für Dritte rechtfertigt auch bei strafbarem Verhalten keine Entlassung, wenn der Personaleinkauf bislang nur mangelhaft kontrolliert wurde.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.10.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
658.881 Rabatt 331.17 Sozialleistung, betriebliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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