Gleichbehandlung von Mann und Frau : EuGH C-92/94 v.11.8.1995

Ein Mitgliedstaat, der gemäss Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 79/7/EWG das Rentenalter für Frauen auf 60 und für Männer auf 65 Jahre festgesetzt hat, ist nach dieser Bestimmung auch befugt, zum einen die Höhe der Invaliditätsrente für Personen, die vor Erreichung des Rentenalters arbei...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (3 (1995) Nr.9 S.155-157)
Ort / Verlag / Datum:09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.432.2 Invaliditätspension
396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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