Gleichbehandlung von Mann und Frau : EuGH C-92/94 v.11.8.1995
Ein Mitgliedstaat, der gemäss Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 79/7/EWG das Rentenalter für Frauen auf 60 und für Männer auf 65 Jahre festgesetzt hat, ist nach dieser Bestimmung auch befugt, zum einen die Höhe der Invaliditätsrente für Personen, die vor Erreichung des Rentenalters arbei...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (3 (1995) Nr.9 S.155-157)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.432.2 Invaliditätspension
396.1 Frau: Gleichberechtigung 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.432.2 Invaliditätspension | Dokument Nr. A-855463 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |