Entlassung wegen Arbeitsverweigerung nach falscher Rechtsberatung durch den Betriebsrat : OGH 8 Ob A 268/95 v.13.7.1995

(ArbVG § 101, § 90, AngG § 27 Z.4) / Weigert sich ein Arbeitnehmer, einer zumutbaren befristeten Versetzungsanordnung nachzukommen, ist die Entlassung auch dann gerechtfertigt, wenn die Weigerung auf Grund eines Rechtsirrtums des den Arbeitnehmer beratenden Betriebsrats erfolgt ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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