Entlassung wegen Arbeitsverweigerung nach falscher Rechtsberatung durch den Betriebsrat : OGH 8 Ob A 268/95 v.13.7.1995
(ArbVG § 101, § 90, AngG § 27 Z.4) / Weigert sich ein Arbeitnehmer, einer zumutbaren befristeten Versetzungsanordnung nachzukommen, ist die Entlassung auch dann gerechtfertigt, wenn die Weigerung auf Grund eines Rechtsirrtums des den Arbeitnehmer beratenden Betriebsrats erfolgt ist.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.10.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.126 Arbeitnehmer: Versetzung 331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ArbVG § 101, § 90, AngG § 27 Z.4) / Weigert sich ein Arbeitnehmer, einer zumutbaren befristeten Versetzungsanordnung nachzukommen, ist die Entlassung auch dann gerechtfertigt, wenn die Weigerung auf Grund eines Rechtsirrtums des den Arbeitnehmer beratenden Betriebsrats erfolgt ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |