Beschönigte Entlassung : ASG Wien 18 Cga 114/93 v.1.2.1994 bestätigt durch OLG Wien 33 Ra 168/94 v.27.3.1995
(ABGB § 1158) / Kündigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen Vorliegens von Entlassungsgründen, ist trotzdem von einer Kündigung auszugehen, wenn diese 'beschönigte Entlassung' mit dem Arbeitnehmer nicht vergleichsweise erörtert wurde.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.08.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.13 Entlassung: Arbeit 65.012.4 Unternehmerverhalten 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ABGB § 1158) / Kündigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen Vorliegens von Entlassungsgründen, ist trotzdem von einer Kündigung auszugehen, wenn diese 'beschönigte Entlassung' mit dem Arbeitnehmer nicht vergleichsweise erörtert wurde. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |