Verweisbarkeit bei eingeschränkter Bildschirmarbeitsfähigkeit : OGH 10 Ob S 26/95 v.28.2.1995

(ASVG § 273 Abs.1) / Ist ein an einem PC beschäftigter Dienstnehmer für Bildschirmarbeit nur mehr beschränkt einsetzbar, ist er nicht berufsunfähig und daher verweisbar, wenn in seiner Beschäftigungsgruppe als Speditionskaufmann genügend Arbeitsstellen, z.B als Lagerleiter, vorhanden sind, die nur f...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-03 Berufsunfähigkeit
377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ASVG § 273 Abs.1) / Ist ein an einem PC beschäftigter Dienstnehmer für Bildschirmarbeit nur mehr beschränkt einsetzbar, ist er nicht berufsunfähig und daher verweisbar, wenn in seiner Beschäftigungsgruppe als Speditionskaufmann genügend Arbeitsstellen, z.B als Lagerleiter, vorhanden sind, die nur fallweise Bildschirmarbeit erfordern.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog