Einwendungsdurchgriff bei finanzierter Vermögensanlage : OGH E 5 Ob 550/93 und 10 Ob 508/93

In unveränderter Formulierung und ohne die Kritik eines Teiles des Schrifttums überhaupt zu erwähnen, lehnt der OGH in mehreren Entscheidungen einen Einwendungsdurchgriff analog § 18 KSchG bei finanzierter Vermögensanlage mit dem Argument ab, ein solcher würde das Risiko der Veranlagung unzulässig a...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (6 (1995) Nr.6)
VerfasserIn: Hoyer, Frank
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Verbraucherkredit
347.51 Haftpflicht
336.71 Bank
347.45 Konsumentenschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:In unveränderter Formulierung und ohne die Kritik eines Teiles des Schrifttums überhaupt zu erwähnen, lehnt der OGH in mehreren Entscheidungen einen Einwendungsdurchgriff analog § 18 KSchG bei finanzierter Vermögensanlage mit dem Argument ab, ein solcher würde das Risiko der Veranlagung unzulässig auf den Finanzierer verlagern. Das Argument wird im folgenden nicht zum ersten Mal widerlegt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog