Steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für Sprachkurse : BMF 11 0502/342-Pr.2/95 v.12.9.1995
Hinsichtlich der Absetzbarkeit von Aufwendungen zur Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen gelten dieselben Voraussetzungen wie für alle anderen Aus-und Fortbildungskosten. Fortbildungskosten sind uneingeschränkt steuerlich absetzbar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377.4 Fortbildung
8 Sprache 336.2.026 Steuerbegünstigung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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