Kollektivvertragliche Kinderzulage bei Auflösung der Haushaltsgemeinschaft : OGH 9 Ob A 802/94 v.11.1.1995

(KV-Banken) / Eine Kinderzulage, die im Falle der Scheidung und des Verlustes der Familienbeihilfe bei entsprechender Unterhaltsgewährung durch Kollektivvertrag gesichert bleibt, muss durch den Kollektivvertrag nicht auch bei blosser Auflösung einer Lebensgemeinschaft gleichermassen vorgesehen werde...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Lohnzulage
3-053 Kind
331.116 Kollektivvertrag
347.628 Lebensgemeinschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.225 Lohnzulage Dokument Nr. A-854599 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage