'Gebrauchsvermögen' bleibt steuerfrei : Bürger hat freie Wahl / Verfassungsrichter erläutert Beschlüsse
Für die Berechnung dieses Vermögenswertes sei das Gericht als Massstab von einem üblichen Familienhaus (nicht nur Einfamilienhaus), dem dazugehörigen Hausrat und weiteren Vermögensgegenständen, wie zum Beispiel dem Auto in der Garage, ausgegangen. Allerdings könne der Bürger diesen Betrag auch durc...
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 20.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Vermögensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigung 336.2 Erbschaftsteuer 336.2 Schenkungsteuer 34.038 Rechtsprechung 347.991 Verfassungsgerichtshof |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Für die Berechnung dieses Vermögenswertes sei das Gericht als Massstab von einem üblichen Familienhaus (nicht nur Einfamilienhaus), dem dazugehörigen Hausrat und weiteren Vermögensgegenständen, wie zum Beispiel dem Auto in der Garage, ausgegangen. Allerdings könne der Bürger diesen Betrag auch durch die Anlage in Aktien, auf Sparkonten oder in anderer Weise anlegen oder Grundvermögen und Geldanlage mischen und falle dennoch unter die Steuerfreiheit bei den direkten Steuern. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |