'Gebrauchsvermögen' bleibt steuerfrei : Bürger hat freie Wahl / Verfassungsrichter erläutert Beschlüsse

Für die Berechnung dieses Vermögenswertes sei das Gericht als Massstab von einem üblichen Familienhaus (nicht nur Einfamilienhaus), dem dazugehörigen Hausrat und weiteren Vermögensgegenständen, wie zum Beispiel dem Auto in der Garage, ausgegangen. Allerdings könne der Bürger diesen Betrag auch durc...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1995)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Vermögensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigung
336.2 Erbschaftsteuer
336.2 Schenkungsteuer
34.038 Rechtsprechung
347.991 Verfassungsgerichtshof
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für die Berechnung dieses Vermögenswertes sei das Gericht als Massstab von einem üblichen Familienhaus (nicht nur Einfamilienhaus), dem dazugehörigen Hausrat und weiteren Vermögensgegenständen, wie zum Beispiel dem Auto in der Garage, ausgegangen. Allerdings könne der Bürger diesen Betrag auch durch die Anlage in Aktien, auf Sparkonten oder in anderer Weise anlegen oder Grundvermögen und Geldanlage mischen und falle dennoch unter die Steuerfreiheit bei den direkten Steuern.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog