Garantie des Sohnes für die Mutter - sittenwidrig? : OGH 1 Ob 544/95 v.27.3.1995

Bürgschaft, Schuldbeitritt und Garantie sind nicht schon sittenwidrig, weil einer ungleich verhandlungsstärkeren Gläubigerbank ein gutstehender Angehöriger gegenübersteht, dessen Verpflichtung seine Vermögensverhältnisse weit übersteigt, sondern erst unter zusätzlichen liegenden Umständen, die seine...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (6 (1995) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
336.77 Kredit
3-053 Kind
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bürgschaft, Schuldbeitritt und Garantie sind nicht schon sittenwidrig, weil einer ungleich verhandlungsstärkeren Gläubigerbank ein gutstehender Angehöriger gegenübersteht, dessen Verpflichtung seine Vermögensverhältnisse weit übersteigt, sondern erst unter zusätzlichen liegenden Umständen, die seine Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen und der Bank zuzurechnen sind. Als solche kommen z.B. in Betracht: das Abdingen von Schutzvorschriften, Fehlen einer Haftungsbegrenzung, Überschuldung des Hauptschuldners, Verharmlosung des Risikos, Überrumpelung, Unerfahrenheit und mangelndes Eigeninteresse des Angehörigen am Kreditvertrag.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog