Wenn Inkassobüros zuviel einklagen - 1000 Schilling 'Mutwillensstrafe'

Mit der Novelle zur Exekutionsordnung, die zum Teil am 1.Oktober in Kraft tritt, wird auch eine Handhabe gegen unredliche Kläger eingeführt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.952 Exekutionsrecht
34.04 Rechtsreform
658.884 Inkasso
34.03 Rechtsschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mit der Novelle zur Exekutionsordnung, die zum Teil am 1.Oktober in Kraft tritt, wird auch eine Handhabe gegen unredliche Kläger eingeführt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog