Wenn Inkassobüros zuviel einklagen - 1000 Schilling 'Mutwillensstrafe'
Mit der Novelle zur Exekutionsordnung, die zum Teil am 1.Oktober in Kraft tritt, wird auch eine Handhabe gegen unredliche Kläger eingeführt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1995)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.952 Exekutionsrecht
34.04 Rechtsreform 658.884 Inkasso 34.03 Rechtsschutz |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Mit der Novelle zur Exekutionsordnung, die zum Teil am 1.Oktober in Kraft tritt, wird auch eine Handhabe gegen unredliche Kläger eingeführt. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |