Weisungswidrige Erbringung von Dienstleistungen : OGH 9 Ob A 46/95 v.10.5.1995
GewO § 82 lit.f, StGB § 153 / Die weisungswidrige Erbringung von Dienstleistungen des Arbeitnehmers (Friseur) an Angehörige im Geschäftsbetrieb des Arbeitgebers stellt weder einen strafbaren Befugnismissbrauch noch, sofern es sich um einen erstmaligen Verstoss handelt, eine beharrliche Vernachlässig...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (Nr.4682)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.024.3 Arbeitsleistung 331.14 Arbeitsordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | GewO § 82 lit.f, StGB § 153 / Die weisungswidrige Erbringung von Dienstleistungen des Arbeitnehmers (Friseur) an Angehörige im Geschäftsbetrieb des Arbeitgebers stellt weder einen strafbaren Befugnismissbrauch noch, sofern es sich um einen erstmaligen Verstoss handelt, eine beharrliche Vernachlässigung von Pflichten dar. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |