Weisungswidrige Erbringung von Dienstleistungen : OGH 9 Ob A 46/95 v.10.5.1995

GewO § 82 lit.f, StGB § 153 / Die weisungswidrige Erbringung von Dienstleistungen des Arbeitnehmers (Friseur) an Angehörige im Geschäftsbetrieb des Arbeitgebers stellt weder einen strafbaren Befugnismissbrauch noch, sofern es sich um einen erstmaligen Verstoss handelt, eine beharrliche Vernachlässig...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.4682)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.024.3 Arbeitsleistung
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:GewO § 82 lit.f, StGB § 153 / Die weisungswidrige Erbringung von Dienstleistungen des Arbeitnehmers (Friseur) an Angehörige im Geschäftsbetrieb des Arbeitgebers stellt weder einen strafbaren Befugnismissbrauch noch, sofern es sich um einen erstmaligen Verstoss handelt, eine beharrliche Vernachlässigung von Pflichten dar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog