Kündigung älterer Arbeitnehmer : ASG Wien 24 Cga 78/93 b v.22.5.1995
ArbVG § 105 Abs.3 Z.2 / Die Kündigung eines älteren Arbeitnehmers erweist sich als nicht sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer altersbedingt schon vor Aufnahme des Dienstverhältnisses mit beträchtlichen Arbeitsplatzschwierigkeiten zu kämpfen hatte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (Nr.4682)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.114 Arbeitnehmer, ältere 331.024.3 Arbeitsleistung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-854071 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |